NÖ Hundehaltegesetz – Sachkundenachweis
NÖ HUNDEHALTER SACHKUNDEVERORDNUNG AB 01. JUNI 2023
Wir bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Erlangung der allgemeinen Sachkunde gemäß § 4 Abs. 4 an und stellen auch den sogenannten NÖ Hundepass aus.
Auch die erweiterte Sachkunde für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde lt. § 4 Abs. 6 können wir auf Anfrage anbieten.
Der Sachkundevortrag ist gesetzlich verankert und ist nach Absolvierung bzw. nach Aufforderung der jeweiligen Gemeinde vorzulegen.
Behördliche ALLGEMEINE SACHKUNDE
- Ab 1.6.2023 für ERSTHUNDE-Halter bzw. für Halter, die noch keine BH/VT oder höherwertige Prüfung haben
- auf den ERSTHUNDE-Halter bezogen (gilt ein Leben lang). Personen (auch Trainer), die bereits eine BH/VT haben, benötigen diesen nicht mehr
Was ist die ALLGEMEINE SACHKUNDE
- 2 Stunden Information durch fachkundige Personen
- 1 Stunde Information durch einen aktiven, zugelassenen Tierarzt
Als fachkundige Personen gelten gemäß § 3 der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023
aktive Trainerinnen oder Trainer
– des Österreichischen Kynologenverbandes
– der Österreichischen Hundesport-Union
– des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes
Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ oder „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ nach § 11 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, führen dürfen
Personen, die gemäß § 7 zugelassen sind (Zulassung zur Ausstellung der Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung der erweiterten Sachkunde) und
Personen, die eine mindestens gleichwertige Ausbildung nachweisen können. Die Gleichwertigkeit kann von der Landesregierung auf Antrag festgestellt werden.
ERWEITERTE SACHKUNDE für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Listenhunde) und auffällige Hunde
- Als ERSTHUNDEHALTER muss man vor Kauf (bzw. innerhalb 6 Monate nach Erwerb) beides absolvieren, sowohl die ALLGEMEINE SACHKUNDE als auch die ERWEITERTE SACHKUNDE
- Wenn man bereits die ALLGEMEINE SACHKUNDE erworben hat, dann braucht man nur noch die ERWEITERTE SACHKUNDE
Was ist die ERWEITERTE SACHKUNDE
- Gilt pro Listenhund bzw. auffälligen Hund
- 4 Stunden Theorie bei speziell geschulten Personen
- 6 Stunden praktischer Teil bei speziell geschulten Personen
Was ist bei der MELDUNG bei der Gemeinde mitzuführen
- Sachkundenachweis (binnen 6 Monate ab Meldung nachzubringen)
- Als Nachweis gilt auch: BH-VT ÖPO, Jagdhundeprüfung, Rettungshundeprüfungen, Vet. Studium, Assistenzhundeausbildung, Therapiebegleithundeausbildung, Diensthundeführerausbildung auch in anderen Bundesländern absolviert
- Erweiterte Sachkunde bei Listenhunden bzw. auffälligen Hunden
- Verpflichtende Haftpflichtversicherung für jeden Hund mind. € 725.000 – bei bestehenden Hunden gilt eine Übergangsfrist bis 01.06.2025