Platzordnung
- Hunde ausgelaufen und entleert auf den Abrichteplatz zum Arbeiten bringen.
Dies kann entlang der „Gassi-Runde“ erledigt werden und die Hinterlassenschaften
des Hundes sind unverzüglich zu entsorgen.
Das Betreten der Wiese in der Gassi-Runde (auch zu Trainingszwecken) ist zu unterlassen. - Die Leinenpflicht am Platz, am Parkplatz und entlang der Gassi-Runde ist ausnahmslos einzuhalten.
- Hunde, mit denen nicht gearbeitet wird, sind in den Hundeboxen oder im Auto unterzubringen. Bitte genügend Wasser bereitstellen und an die hohen Temperaturen im Auto (vor allem im Sommer) denken.
- Bitte füttere keinen anderen Hund als deinen Eigenen, auch wenn er „bettelt“ und achte darauf, dass deine Belohnungshäppchen nicht aus deiner Tasche fallen können.
- Die Benutzung der Trainingsgeräte ist nur im Beisein eines Trainers gestattet.
- Voraussetzung für die Nutzung des Hundeplatzes während der Kurszeiten ist ein gültiger Impfschutz wie Tollwut und Parasitenbehandlung (Entwurmung) und eine Hundehaftpflichtversicherung.
- Darüber hinaus kann der Platz außerhalb der Trainingszeiten genutzt werden, wenn eine gültige Mitgliedschaft bei der Ortsgruppe 96-Gr. Siegharts besteht.
- Das Vereinsgebäude ist in sauberem Zustand zu halten und zu verlassen. Das Beschmutzen diverser Hüttenelemente durch die Hunde ist zu vermeiden.
Die Übungsgeräte müssen nach der Benutzung gereinigt werden und auch die Hunde-Boxen müssen sauber gehalten und verriegelt werden. - Die Trainingszeiten sind lt. Aushang zu beachten. Während der Rasenpflege und Schonzeit ist ein Training am Platz nicht möglich.
Der Rasenroboter fährt in dieser Zeit eigenständig und darf nicht berührt oder anderweitig beeinträchtigt werden. - Tierschutzkonformes Verhalten ist unbedingt einzuhalten.
Das Schlagen oder die grobe Behandlung der Hunde ist verboten. - Den Anordnungen des Obmannes oder des Ausbildungswartes ist unbedingt Folge zu leisten.
Hundeführer, die oben angeführte Punkte nicht beachten, müssen mit einem Platzverbot rechnen.
Diese Platzordnung soll niemanden einschränken. Doch zur Sicherheit und dem Schutz aller Menschen und ihrer Hunde, müssen bestimmte Regeln beachtet werden, damit der Übungsbetrieb im Interesse aller reibungslos durchgeführt werden kann.
Der Vorstand